Neue STIKO-Empfehlungen zu COVID-19-Schutzimpfungen
Von der Pandemie in den Normalmodus - die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 25. Mai 2023 ihre Empfehlung für die Corona-Schutzimpfung überarbeitet.
- Gesunden Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren und Schwangere wird eine Basis-Immunität empfohlen. Laut STIKO ist es für einen guten und andauernden Schutz wichtig, dass das Immunsystem mindestens dreimal Kontakt mit Antigenen des Erregers hatte, man also geimpft ist oder erkrankt war und dadurch eine Basis-Immunität hat.
- Eine jährliche Auffrischimpfung zusätzlich zu der Basisimmunität sollen erhalten:1. Menschen ab 60 Jahren und Risikopatienten: Personen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen
2. Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko: medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnendenkontakt
3. Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patientinnen und Patienten unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine COVID-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können
- Gesunde Kinder und Jungentliche unter 18 Jahren wird derzeit keine routinemäßige COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen. Hintergrund ist, dass die Infektionen bei gesunden Kindern und Jugendlichen bei den Omikron-Varianten überwiegend mild bis asymptomatisch verlaufen. Aber: Das die STIKO gesunden Kindern keine Impfung mehr empfiehlt, heißt nicht, dass sie aktiv von der Impfung abrät.
Quelle: Die Empfehlungen der STIKO sind am 25. Mai 2023 zusammen mit den wissenschaftlichen Begründungen im aktuellen Epidemiologischen Bulletin 21/2023 erschienen.
Die Corona-Schutzimpfung erhalten Sie weiterhin bei uns. Sprechen Sie uns einfach an!
➜ Sie haben einen Impftermin bei uns vereinbart? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen um den Ablauf zu beschleunigen:
Wir bitten Sie kurz vor Ihrem Impftermin die Seite des Robert Koch Instituts* zu besuchen.
- Lesen Sie sich das Aufklärungsmerkblatt* durch.
- Drucken Sie für jede zu impfende Person den Anamnese- und Einwilligungsbogen* aus. Füllen Sie die Formulare aus und unterschreiben Sie die Einwilligungserklärung auf der zweiten Seite bei "Unterschrift der zu impfenden Person". Bringen Sie die Unterlagen zum Impftermin mit!
- Kinder und Jugendliche zwischen 12-15 Jahren benötigen zusätzlich die von mindestens einer sorgeberechtigten Person ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung.
- Denken Sie bitte auch an Ihren Impfpass und an Ihre Versichertenkarte. Danke!
*Die Unterlagen werden laufend vom Robert-Koch-Institut (RKI) an das aktuelle Impfgeschehen angepasst (auch in mehreren Fremdsprachen und in leichter Sprache).