Für wen dieser Ablauf gilt
Dieser Ablauf gilt ausschließlich für unsere gesetzlich versicherten Patientinnen
Wann Sie eine Ersatzbescheie6e6e6nigung benötigen
Als Versicherungsnachweis können Sie die elektronische Ersatzbescheinigung nutzen, wenn Ihre elektronische Gesundheitskarte in unserer Praxis nicht eingelesen werden kann und Sie ein Rezept oder eine Verordnung wünschen. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn Sie weiter entfernt wohnen oder nicht extra zur reinen Rezeptanforderung in die Praxis kommen möchten.
Die Ersatzbescheinigung ersetzt das Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Ein persönlicher Praxisbesuch ist zur reinen Rezeptanforderung dann nicht erforderlich.
So gehen Sie vor
- Krankenkassen-App starten:
Starten Sie die App Ihrer Krankenkasse oder die zentrale App für gesetzlich Versicherte. - Ersatzbescheinigung abrufen:
Melden Sie sich in der App an und rufen Sie Ihre Ersatzbescheinigung ab. Ersatzbescheinigung digital an die Praxis senden:
Senden Sie die Ersatzbescheinigung direkt aus Ihrer der App per KIM an unsere Praxis.KIM-Adresse: praxis.van-der-Grinten@tm.kim.telematik (keine E-Mail-Adresse - nur KIM)
- Rezeptwunsch mitteilen:
Teilen Sie uns mit, welche Medikamente oder Verordnungen Sie benötigen. Nutzen Sie dafür gerne das Rezept-Bestellformular oder unsere telefonische Assistentin TINA. Ein Hinweis an uns, dass die Ersatzbescheinigung über KIM kommt, wäre dabei sehr hilfreich. -
Rezept abholen:
Sobald Ihre Ersatzbescheinigung vorliegt, erstellen wir zeitnah das Rezept.
Sie erhalten eine Erledigt Nachricht per SMS über ClickDoc.
Gehen Sie anschließend mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte in die Apotheke.
Hintergrund
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran. Das betrifft auch die Übermittlung von Versicherungsnachweisen an Arztpraxen. Seit dem 1. Juli 2025 dürfen Ersatzbescheinigungen nicht mehr per Fax durch die Krankenkasse an die Praxis übermittelt werden. Auch der Versand als E-Mail-Anhang, zum Beispiel als PDF, ist aus Datenschutz- und Abrechnungsgründen nicht zulässig. Stattdessen soll die Ersatzbescheinigung nun über die App Ihrer Krankenkasse direkt an unsere KIM-Adresse gesendet werden. Die Übermittlung erfolgt über den sicheren Kommunikationsweg der Telematikinfrastruktur (KIM).
Zusätzliche Hinweise
- Rezepte werden ausschließlich bei bestehender ärztlicher Indikation ausgestellt.
- Die Ersatzbescheinigung gilt nur für das laufende Quartal und muss im nächsten Quartal erneut eingereicht werden.
- Aktuell gilt eine Übergangszeit, in der frühere Verfahren wie der Versand per Fax oder als E-Mail-Anhang noch akzeptiert werden. In absehbarer Zeit ist das neue Verfahren verbindlich. Eine frühzeitige Umstellung unterstützt unsere Praxisabläufe und beschleunigt die Rezeptbereitstellung.
- Bei Fragen zur App oder zur Identifikation wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.