Ab 1. Oktober 2022 gelten neue Corona-Regeln. Entsprechende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes hat der Bundestag mit der Zustimmung des Bundesrats beschlossen. Dabei wurde die Maskenpflicht wieder verschärft: Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) für Patienten und Besucher beim Betreten von u.a. Arztpraxen, Zahnarztpraxen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Auch wenn (teilweise) Kontaktbeschränkungen empfohlen werden, sollten Termine zur Krebsfrüherkennung – und bei Beschwerden – unbedingt wahrgenommen werden. Durch das Aufschieben der Früherkennung/Vorsorge besteht immer das Risiko, dass Krebserkrankungen des Gebärmutterhalses, der Gebärmutter, der Vagina und der Schamlippen und auch Tumoren in der Brust erst in einem unnötig späten Stadium entdeckt werden.

Gesundheit ist unser höchstes Gut und dieses gilt es, in vollem Umfang zu schützen!

Das Coronavirus (COVID-19) stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Wir nehmen dies sehr ernst und beachten alle Handlungsempfehlungen zum Schutz vor dem Virus. Alle Hygiene- und Abstandsmaßnahmen, sowie mögliche Änderungen der Praxisabläufe, dienen einzig Ihrem Schutz und Ihrer Gesundheit sowie vom gesamten Praxisteam.

➜ Zu uns: Das gesamte Praxisteam ist bereits vollständig gegen Corona geimpft und geboostert! 

Vorsichtsmaßnahmen — Was Sie beachten sollten

  • In allen Arztpraxen muss mindestens eine FFP2- (oder KN95-Standard - KEINE OP-Masken) verpflichtend als Schutzbarriere getragen werden. Die Maske ersetzt nicht die Abstandsregeln und die Hygiene-Regeln, sondern ergänzt sie. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen kann dazu beitragen, Übertragungen (insbesondere durch prä- und asymptomatisch infizierte Personen) zu reduzieren und somit auch Risikogruppen vor Übertragungen zu schützen (Fremdschutz). Vor allem die FFP2-Masken sind interessant, denn sie schützen auch ihren Träger.
  • Konsequente Händehygiene: Bitte desinfizieren Sie beim Betreten unserer Praxisräume gründlich Ihre Hände. Eine entsprechende Hygienestation steht für Sie im Eingangsbereich bereit.
  • Sicherheitsabstand im Wartezimmer (mindest. 1,5m)
  • Kommen Sie allein in die Praxis, soweit möglich. Begleitpersonen/Eltern bitten wir, außerhalb der Praxis, z.B. im Auto, zu warten. Gerne informieren wir Sie telefonisch über den Stand der Behandlung.
  • Auf das Händeschütteln verzichten wir vorerst und schenken Ihnen stattdessen ein Lächeln. Wir möchten nicht unhöflich sein, sondern umsichtig.

 

Bei Krankheitsverdacht — telefonischer oder E-Mail- Kontakt !

  • Bitte nehmen Sie zunächst nur telefonisch Kontakt mit uns auf, wenn Sie eine Ansteckung für möglich halten. Zum Beispiel, weil Sie Kontakt zu jemandem hatten, bei dem das Coronavirus nachgewiesen wurde oder wenn Sie sich vor Kurzem in einem der Risikogebiete aufgehalten haben. Wir sind autorisierte Teststelle zur kostenfreien Testung im Rahmen der wöchentlichen Bürgertestung mittels Schnelltest! Lassen Sie sich gerne vor der Untersuchung testen. Symptomatische Personen dürfen (auch bei milden Symptomen) die Praxis nicht betreten. Das gilt auch, wenn Sie bereits einen Termin mit uns vereinbart haben. Wir finden mit Ihnen einen neuen Termin zu einem späteren Zeitpunkt.

Eine geordnete Versorgung schützt Ihre Mitpatientinnen, das Praxisteam und damit auch Sie!

Bleiben Sie zuversichtlich und gesund!

Ihr Praxisteam

 

Zusammen gegen Corona: Wer sich schützt, schützt auch andere

 

Weitergehende Informationen:

Sie haben Fragen zum Coronavirus? Hier finden Sie aktuelle und verlässliche Antworten auf Ihre Fragen (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)

COVID-19-FAQ für unsere schwangeren Frauen (Schwangerschaft, Stillzeit und zur Möglichkeit des Impfschutzes) (Quelle: Frauenärzte in Netz)