Liebe Patientinnen,
bitte beachten Sie, dass eine Vorbestellung von Rezepten nicht notwendig ist.
Zur Erstellung eines (E-)Rezepts kommen Sie bitte mit Ihrer Versichertenkarte kurz zu unseren Sprechzeiten in die Praxis und wir stellen Ihnen das benötigte Rezept direkt und ohne Wartezeit aus, Vorab-Ankündigungen Ihrerseits per Telefon oder Email sind nicht notwendig!
- Für die erste Ausstellung eines E-Rezepts im aktuellen Quartal muss weiterhin die Versichertenkarte in der Praxis eingelesen werden (Alternative: Ersatzbescheinigung).
- Folgerezepte innerhalb eines Quartals lassen sich als E-Rezept ausstellen, ohne dass die Patientin oder der Patient hierfür die Praxis nochmals aufzusuchen braucht.
- Privatrezepte können bisher noch nicht als E-Rezept erstellt werden. Wir müssen aber auch für die Erstellung des Rezepts keine Versichertenkarte einlesen.
Dies gilt für alle Medikamente, die wir Ihnen als Dauertherapie verordnet haben (Wiederholungsrezepte). Sollte eine Vorstellung im Rahmen der Sprechstunde erforderlich sein, werden wir Sie entsprechend darauf hinweisen.
Möchten Sie uns dennoch eine Nachricht bezüglich eines Rezeptes hinterlassen, so verwenden Sie bitte das angehängte Kontaktformular und geben Sie das Medikament (Name) und ggf. die Dosierung (mg/µg) an.