Das Rezept wird digital

Ab 2024 wird das E-Rezept in der Praxis verpflichtend eingeführt und löst weitgehend das rosafarbene Papierrezept ab. Der gesamte Prozess – von der Verordnung bis zur Einlösung – ist digitalisiert. Für Patientinnen und Patienten verspricht die Umstellung mehr Komfort und weniger Wege:

  • Folgerezepte innerhalb eines Quartals lassen sich mit dem E-Rezept ausstellen, ohne dass die Patientin oder der Patient hierfür die Praxis nochmals aufzusuchen braucht. Bitte beachten: Für die erste Ausstellung eines Rezepts im laufenden Quartal muss weiterhin die Versichertenkarte in der Praxis eingelesen werden (Alternative: Ersatzbescheinigung).
  • Doppelte Wege zur Apotheke für die Bestellung und Abholung fallen weg. Sie können Ihre Medikamente bequem über die App vorbestellen. Wenn die ausgewählte Apotheke einen Botendienst anbietet, dann bekommen insbesondere Menschen mit Bewegungseinschränkungen ihre Medikamente leichter.

Wir sind bereits "E-Rezept-ready" und bieten Ihnen das E-Rezept ab sofort an. Lassen Sie sich von den Vorteilen überzeugen!

 

Patientinnen und Patienten können das eRezept mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder mit ihrem Smartphone per App einlösen. Alternativ gibt es einen Papierausdruck mit einem Rezeptcode.

  • eRezept per eGK: Patientinnen und Patienten können das eRezept direkt mit ihrer Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen - ohne PIN. Die Apotheke steckt die eGK in ein Lesegerät und erhält so das Recht, auf den eRezept-Server zuzugreifen und das Rezept herunterzuladen.
  • eRezept per App: Die Patientinnen und Patienten brauchen zur Nutzung der eRezept-App eine elektronische Gesundheitskarte und ein Smartphone mit jeweils einer NCF-Schnittstelle, also einer "Kontaktlos-Funktion", bekannt vom bargeldlosen Bezahlen. Zur Authentifizierung benötigen Sie zusätzlich eine eGK-PIN (erhältlich bei der Krankenkasse) oder PIN-geschützte elektronische Patientenakte. Wenn Sie die eRezept-App der gematik nutzen, erhalten sie den Rezeptcode, mit dem die Apotheke auf die Verordnung digital zugreifen kann, direkt auf ihr Smartphone.
  • eRezept als Papierausdruck: Alternativ können Patientinnen und Patienten einen Ausdruck mit einem Rezeptcode auf Papier erhalten, zum Beispiel, wenn sie ihre Verordnung bei einer Versandapotheke einlösen wollen und nicht über die App verfügen. Der Ausdruck wird direkt aus dem Praxisverwaltungssystem erstellt.

Für das Ausstellen und Signieren von eRezepten in der Arztpraxis ist es egal, ob das Rezept via eGK oder App eingelöst wird. Die Verordnungsdaten werden immer auf dem zentralen eRezept-Server gespeichert, nicht auf der eGK oder in der App. Alle drei Verfahren entschlüsseln beim Einlösevorgang den E-Rezept-Datensatz.

Video

Wie funktioniert das E-Rezept?

Erfahren Sie in diesem Video, wie das E-Rezept genutzt werden kann

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