Impfungen sind aus der Gesundheitsvorsorge heutzutage nicht mehr wegzudenken. Ein umfassender Impfschutz gehört zu den wirksamsten und wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen der Medizin.
Durch Impfungen treten übertragbare Infektionskrankheiten weniger häufig auf und es können schwere Krankheitsverläufe mit körperlichen Folgeschäden oder sogar Todesfällen verhindert werden.

Wer sollte sich impfen lassen

In Deutschland gibt es ein Expertengremium, die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch Institut, das regelmäßig über die Notwendigkeit und den Nutzen bewährter, aber auch neuer Impfstoffe berät und Impfempfehlungen ausspricht. Jährlich werden Aktualisierungen und weiterführende Informationen rund um das Thema „Impfen“ veröffentlich, die Sie hier nachlesen können: http://www.stiko.de

Wir führen folgende Impfungen für Sie durch:

Erwachsene sollten ihren Impfstatus regelmäßig überprüfen lassen und fehlende Impfungen beim nächsten Arztbesuch nachholen. Denn während ein vollständiger Schutz mit den Lebendimpfstoffen gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken ein Leben lang hält, müssen einige Impfungen aufgefrischt werden.

Für einen bestimmten Personenkreis mit einem erhöhten gesundheitlichen Risiko werden zudem so genannte Indikationsimpfungen empfohlen. Dabei handelt es sich um Impfungen, die aufgrund einer bestimmten Sachlage oder Situation bzw. Impfindikation (z.B. eine Grunderkrankung, bestimmte Lebensumstände, Schwangerschaft, Reise) angeraten sind.

Der Berufsverband der Frauenärzte rät allen Frauen mit Kinderwunsch die Überprüfung Ihres Impfstatus. In jedem Fall sollten fehlende Impfungen oder Auffrischungen inklusive der Grippeimpfung für einen guten Start in die Schwangerschaft nachgeholt werden.

Zu den Nachholimpfungen bei Frauen im gebärfähigen Alter, wenn diese bisher nicht oder nur unvollständig erfolgt sind, gehören folgende:
- zweimal MMR und/oder zweimal Varizellen
- Tetanus - Diphtherie - Pertussis
- Poliomyelitis
- Hepatitis B bei bestehender Indikation (erhöhtes nicht-berufliches Expositionsrisiko)
- COVID-19
Laut STIKO-Empfehlung sollte „so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig“ geimpft werden. Einige Impfungen (z.B. Tetanus, Diphterie, Pertussis, Hepatitis A und B) sind in diesem Zeitraum durchführbar oder sogar ausdrücklich für Schwangere empfohlen, dazu gehören:

- Influenza: während der Grippesaison. Schwangere erkranken leichter an einer Influenza und die Infektion kann durch das supprimierte Immunsystem einen deutlich schwereren Verlauf nehmen. Die STIKO empfiehlt allen werdenden Müttern zum eigenen Schutz und zum Schutz des Kindes daher ausdrücklich die unbedenkliche Impfung gegen Influenza ab dem zweiten Trimenon. Bei zusätzlichen Grunderkrankungen wie Asthma, Diabetes oder Hypertonie besteht noch einmal eine höhere gesundheitliche Gefährdung; diese Schwangeren sollten sich nach der aktuellen STIKO-Empfehlung schon im ersten Schwangerschaftsdrittel impfen lassen.

- Pertussis-Impfung: in JEDER Schwangerschaft zu Beginn des dritten Trimenos (zwischen der 28. und 32. Schwangerschaftswoche); bei entsprechender Indikation mit einem Kombinationsimpfstoff (Tdap-IPV), der gegen 4 Infektionskrankheiten gerichtet ist: Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Poliomyelitis.
Besteht das Risiko einer Frühgeburt, sollte die Impfung bereits im 2. Trimenon erfolgen. Die Impfung soll unabhängig vom Abstand zu einer vorher verabreichten Pertussis-Impfung erfolgen.

- COVID-19:  Grundimmunisierung und Auffrischung ab dem zweiten Trimenon bei bisher nicht (vollständig) Geimpften.
Stillende können alle von der STIKO empfohlenen Impfungen mit Ausnahme der Gelbfieber-Impfung erhalten. Die COVID-19-Impfung ist von verschiedenen Fachgesellschaften und der Nationalen Stillkommission empfohlen.

Ist die in der Schwangerschaft empfohlene Pertussis-Impfung nicht erfolgt, sollte die Mutter bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt des Kindes geimpft werden.

Mit der Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) existiert die Möglichkeit, das Risiko für eine Gebärmutterhalskrebs-Erkrankung bereits durch Verhinderung seiner Vorstufen zu verringern. Dabei ist der Nutzen am größten, wenn vor dem ersten Geschlechtsverkehr geimpft wird, d.h. bevor es zu einer Infektion den sexuell übertragbaren und krebserregenden Typen von HP-Viren kommen kann.

Die STIKO empfiehlt die HPV-Impfung für alle Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Spätestens bis zu dem Ende des 18. Lebensjahres (d.h. bis zu dem Tag vor dem 18. Geburtstag) sollen versäumte Impfungen gegen HPV nachgeholt werden.

Doch auch Frauen außerhalb dieser Altersgruppe und bereits sexuell aktive Frauen können von einer Impfung profitieren und sollten mit ihrem Frauenarzt darüber sprechen. Damit soll u.a. die Zahl der Gebärmutterhalskrebsfälle zukünftig deutlich verringert werden.

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Bitte beachten Sie: Eine HPV-Impfung ist kein Ersatz für die Krebsfrüherkennungs-Untersuchung! Nur wenn beide Vorsorgemaßnahmen - die Impfung und die regelmäßigen Untersuchungen - zum Einsatz kommen, kann eine Frau von einer größeren Sicherheit vor Gebärmutterhalskrebs und seiner Vorstufen profitieren.

Zum Schutz gegen den Corona-Virus werden neben der Grundimmunisierung nun auch Auffrischimpfungen angeboten. Grundsätzlich können sich alle Geimpften, deren zweite Impfung sechs Monate oder länger zurückliegt, eine Auffrischungsimpfung geben lassen und haben Anspruch auf eine Übernahme der anfallenden Kosten. Für einige Personengruppen ist eine Booster-Impfung besonders sinnvoll.
Aktuelle STIKO-Empfehlung